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Für wen ist eine Lebensversicherung empfehlenswert?

Insbesondere bei Aufenthalten im Ausland kommt der Krankenversicherung eine wichtige Rolle zu. Grundsätzlich sehen sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung Leistungen im Zusammenhang mit dem Krankenschutz im Ausland vor, allerdings gestalten sich die Leistungen der privaten Krankenversicherung deutlich umfangreicher. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Behandlungskosten im Regelfall nur dann, wenn mit dem jeweiligen Land ein entsprechenden Abkommen besteht. In erster Linie bezieht sich der Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Krankenversicherung somit auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Erkrankt der Versicherungsnehmer während seines Auslandsaufenthaltes und sucht er einen Arzt auf, legt er entweder eine europaweit geltende Krankenversicherungskarte oder einen Auslandskrankenschein seiner Krankenkasse vor. Allerdings kann hier die Problematik entstehen, dass die behandelnden Ärzte grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sind, Auslandskrankenscheine zu akzeptieren. Befindet sich der Versicherungsnehmer in einem Land, mit dem kein Abkommen besteht, muss er die Behandlungskosten im Normalfall aus eigener Tasche finanzieren. Die private Krankenversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.

Meist ist der Versicherungsschutz bei Aufenthalten innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt gegeben, bei Aufenthalten außerhalb Europas kann er, je nach Tarif, auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sein. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die private Krankenversicherung allerdings nicht nur die Behandlungskosten im Ausland, sondern auch die Kosten, die entstehen, wenn ein Rücktransport nach Deutschland aus medizinischer Sicht angezeigt ist. Die deutlich umfangreicheren Versicherungsleistungen im Hinblick auf den Auslandskrankenschutz sind jedoch zunächst den Personen vorbehalten, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Somit ist der Wechsel in die private Krankenvollversicherung denjenigen möglich, die freiberuflich oder selbstständig tätig, als beispielsweise Beamte beihilfeberechtigt sind oder als Arbeitnehmer ein Einkommen erzielen, das in mindestens drei Jahren hintereinander höher war als die Pflichtversicherungsgrenze. Allerdings besteht auch für gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen und den Versicherungsschutz individuell durch eine private Krankenzusatzversicherung zu erweitern.

So bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen eine private Zusatzkrankenversicherung an, die sich speziell auf den Krankenschutz im Ausland bezieht. Dabei überschneiden sich die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung insofern nicht, als dass die private Auslandskrankenversicherung dort zum Tragen kommt, wo der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur in begrenztem Umfang gegeben ist. Die Höhe der Beiträge für den privaten Auslandskrankenschutz orientiert sich in erster Linie am Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes sowie an persönlichen Faktoren des Versicherungsnehmers, wie beispielsweise Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand


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